Wir gegen die Afrikanische Schweinepest

Die LagJE Brandenburg berichtete in der Vergangenheit bereits mehrfach ausführlich über die für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer relevanten Aspekte der Afrikanischen Schweinepest, die am 10. September 2020 Brandenburg erreicht hat.

Historie der Ausbreitung gemäß Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV):

Am 10. September 2020 wurde in der Gemarkung Sembten im Landkreis Spree-Neiße der Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche Afrikanische Schweinepest bei einem tot aufgefundenen Wildschwein amtlich festgestellt. Weitere infizierte Wildschweine wurden nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden. Um diese Fundorte wurden zwei Kerngebiete mit einem Drei-Kilometer-Radius eingerichtet und eingezäunt sowie ein gefährdetes Gebiet mit einem Radius von circa 20 bis 25 Kilometern festgelegt.
Quelle Karte rechts: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

Karte Brandenburg

Im Landkreis Märkisch-Oderland wurde ein Wildschwein am 27. September 2020 von einem Jäger in Bleyen erlegt und positiv auf ASP beprobt. Auch dort wurden zum Schutz gegen die besondere Gefährdung der Hausschweinepopulation und der Wildschweinpopulation ein gefährdetes Gebiet festgelegt.

Im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) wurden am 4. März 2021 (nördliche Oderwiesen) und am 19. Mai 2021 (Ortsteil Güldendorf) Fallwildfunde durch das FLI positiv auf ASP getestet. Um die Fundorte wurden ebenfalls gefährdete Gebiete ausgewiesen.

Im Landkreis Barnim wurde am 25. Juli 2021 nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ein Fallwildfund positiv auf ASP getestet. Der Fundort lag in der bereits eingerichteten Sperrzone I, auch hier wurde ein Kerngebiet ausgewiesen.

Im Landkreis Uckermark wurde am 12. August 2021 östlich des Schutzzauns zu Polen bei Criewen der erste ASP-Fall nachgewiesen.

Die sogenannten Restriktionszonen werden von den betroffenen Landkreisen mit Tierseuchen-Allgemeinverfügungen in Abstimmung mit der Landesregierung festgelegt. Diese Allgemeinverfügungen enthalten auch die angeordneten Maßnahmen zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen.

Eine Pufferzone umschließt die gefährdeten Gebiete von Mecklenburg-Vorpommern bis zur sächsischen Grenze.

Weitere Informationen sind abrufbar auf der Webseite des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) unter folgender Adresse:
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

Aktuelles Geschehen

Das ASP-Geschehen unterliegt nach wie vor einer hohen Dynamik.

In ganz Deutschland wurden durch das Friedrich-Loeffler-Institut 4.714 ASP-Fälle (Stand 02.01.2023) bestätigt. In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 3.001 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt (Stand 27.02.2023).

In den einzelnen Landkreisen gestaltet sich die ASP-Situation wie folgt:

tabelle schweinepest in brandenburg
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Das Auffinden von toten Wildschweinen innerhalb des festgelegten Seuchengebietes (sogenannte Restriktionszone – bestehend aus Kerngebiet, gefährdeten Gebiet und Pufferzone) wird mit folgenden Aufwandsentschädigungen unterstützt (Stand: 24.08.2022):

Eine Auflistung aller angezeigten Tierseuchen-Fälle in Deutschland ist im Tierseucheninformationssystem einsehbar, welches vom Friedrich- Loeffler-Institut herausgegeben wird. Speziell für die Afrikanische Schweinepest ist diese einsehbar unter folgendem Link:
https://tsis.fli.de

Quelle und weitere Informationen zur Tabelle rechts: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

Tabelle 02 Schweinepest