Unsere Leistungen

Wir verstehen uns als Interessenvertretung der Grundeigentümer, denen auf ihren Eigentumsflächen das Jagdrecht zusteht. Dieses Recht kann bei Eigenjagden selbst genutzt oder bei der Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft entsprechend verpachtet werden. Die Grund-eigentümer haben viele gemeinsame Interessen. Neben dem Ziel einer nachhaltigen Nutzung des Jagdrevieres sind insbesondere die Fragen zur Gestaltung des Jagdpachtvertrages, der Wildschadensregulierung, des Naturschutzes sowie grundsätzliche, verfassungsrechtlich einzuordnende Eigentumsfragen relevant. Zunehmend betreffen auch die Themen Wolf, Biber und FFH-Managementpläne die Jagdgenossenschaften. In vielen dieser Bereiche ist eine aktive Interessenvertretung erforderlich!

Weiterhin bietet die LagJE eine Rechtsberatung für ihre Mitglieder an und trägt relevante Frage- und Problemstellungen in Politik und Verwaltung hinein. Dazu zählen z. B. Jagdkataster- und Versicherungsfragen sowie die Durchführung von Schulungen. Den Mitgliedern stehen auch Muster für Jagdpachtverträge und Satzungen zur Verfügung.Die LagJE erhält keine staatlichen Zuschüsse. Sie finanziert sich im Wesentlichen aus Mitgliedsbeiträgen, aus denen z. B. die allgemeinen Informationen der quartalsweisen Rundschreiben und die Erstberatung bei Rechtsstreitigkeiten finanziert werden. Kosten für weiterführende, individuelle Unterstützungen werden gemäß Kostenerstattungsordnung berechnet.

Die Beitragshöhe der Mitgliedschaft geht aus der Satzung hervor.

Zum Versicherungsschutz für Vorstände von Jagdgenossenschaften wird über die LagJE eine kostengünstige Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung angeboten, die am freien Markt sonst nicht erhältlich ist. Rabatte auf den Kauf von Software eines grafisches Jagdkatasters sowie Nachlässe für den Eintritt zu den jährlichen Schulungen kompensieren die Mitgliedsbeiträge.

Leistungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg (LagJE)

Verbandsarbeit und politische Interessenvertretung

Die LagJE versteht sich als Interessenvertretung der Grundeigentümer, denen auf ihren Eigentumsflächen das Jagdrecht zusteht. Dieses Recht kann bei Eigenjagden selbst genutzt oder bei der Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft entsprechend verpachtet werden. Mit dem Ziel einer nachhaltigen Nutzung des Jagdrevieres sind insbesondere folgende Themen und die damit in Verbindung stehenden Vorgaben, z.B. in Form von Gesetzen, Richtlinien oder Verordnungen, von Bedeutung:

  • Satzung der Jagdgenossenschaft
  • Jagdpachtvertrag
  • Wildschadensregulierung
  • Naturschutz (z.B. Wolf, Biber, FFH-Managementpläne)

Die Lobbyarbeit umfasst neben der Abstimmung mit den entsprechenden Verbänden und der Politik, der aktiven Mitarbeit im Landesjagdbeirat zunehmend auch die Öffentlichkeitsarbeit.

Direkte Leistungen im Überblick

  • juristische Beratung
  • vorliegende Muster für Jagdpachtvertrag und Satzung der Jagdgenossenschaft
  • mehrjährig Informationsbriefe
  • jährliche Winterschulungen
  • Lehrgänge im Wildschadensrecht
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für den Vorstand der Jagdgenossenschaft
  • Softwareangebot zum elektronischen Jagdkataster und regelmäßige Schulungen
  • individuelles Angebot zu Hard- und Softwarelösungen
  • Homepage mit internem Mitgliederbereich und eigener Domain

Mit diesem Angebot unterstützen wir Sie als Jagdgenossenschaft bzw. als Eigenjagdbesitzer bei Ihren Fragen und möglichen Problem, der Nachwuchsgewinnung und in der politischen und gesellschaftlichen Vertretung.

Vermögenshaftpflichtversicherung

Für den denkbar schlechtesten Fall einer persönlichen Haftung bietet die R+V Versicherung eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als Gruppenversicherung für die Vorstandsmitglieder von Jagdgenossenschaften an.

Achtung:

Die nachfolgenden Punkte stellen lediglich Eckdaten dar und dienen ausschließlich der Information für Interessierte. Die konkreten Versicherungsbedingungen sind dem Versicherungsvertrag und den darin enthaltenen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Die LagJE Brandenburg wird nicht als Versicherungsvermittlerin tätig.

Denkbar sind folgende Szenarien

Der Vorstand einer Jagdgenossenschaft entschließt sich Reinerträge an Jagdgenossen auszuzahlen, obwohl deren Ansprüche bereits verjährt sind

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft verlängert den Jagdpachtvertrag eigenständig, obwohl dies laut Satzung in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fällt

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft unterlässt es beim Bau der geplanten Ortsumgehungsstraße die Ansprüche der Jagdgenossenschaft im Planfeststellungsverfahren anzumelden

Die Jagdgenossenschaft wird verklagt, z.B. Wildschadenersatz, und der Vorstand versäumt die vom Gericht festgelegten Fristen (14 Tage – Verteidigungsanzeige, 4 Wochen Klageerwiderung)

Schadenshöhe je Versicherungsfall 50.000 €

Kosten der Versicherung:
Die Versicherung ist nicht automatisch in der Mitgliedschaft der LagJE enthalten, sie kann auf Wunsch beantragt werden. Die Kosten für eine Jagdgenossenschaft belaufen sich auf einen Jahresbeitrag von 7,00 €. Damit ist der gesamte Vorstand versichert.