Das Brandenburgische Jagdgesetz im Fokus

Aktuelle Lage

Sowohl auf Bundesebene, als auch auf Landesebene wurden aus unterschiedlichen politischen Richtungen Ansätze unternommen, das bestehende Jagdrecht zu novellieren. Einen ersten Referentenentwurf in Brandenburg stellte Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis90/Die Grünen) am 04. März 2022 im Rahmen des Landesjagdbeirats vor.

In der Koalitionsvereinbarung (Zeilen 3839-3841) heißt es hierzu wörtlich:

Brandenburgisches Jagdgesetz

Bereits im Rahmen dieses ersten Referentenentwurfs stach besonders hervor, dass der Minister – entgegen der Koalitionsvereinbarung – einen Vollgesetzentwurf vorgelegt hat.

Die LagJE hat diesem ersten Referentenentwurf im Rahmen einer umfangreichen Stellungnahme eine klare Absage erteilt. Die LagJE berichtete über den Entwurf umfassend innerhalb des letzten Sonderinfobriefes. Anfang April hatte Univ.-Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein in seinem Rechtsgutachten zum ersten Entwurf die vollständige Rücknahme empfohlen: „Der vorliegende Referentenentwurf des MLUK beinhaltet massive ökonomische, ökologische sowie tierschutzrechtliche Nachteile und ist in Teilen verfassungswidrig. Den Entwurfsverfassern des MLUK gelingt es nicht, dem bisherigen Regelungsmodell mit seiner großflächigen Wildbewirtschaftung ein eigenes, praxistaugliches Konzept entgegenzusetzen“, urteilte Prof. Dr. Dietlein.

Am 13.10.2022 hat Landwirtschaftsminister Vogel einen zweiten Referentenentwurf vorgelegt. Auch dieser wurde seitens der LagJE Brandenburg sowie sämtlicher Landnutzerverbände abgelehnt.

Unter einem Schulterschluss mit allen Landnutzerverbänden im Rahmen des Forum Natur Brandenburg e.V. (Waldbesitzerverband Brandenburg e.V., Landesbauernverband Brandenburg e.V., Landesanglerverband Brandenburg e.V., Landesfischereiverband Berlin/Brandenburg e.V., Familienbetriebe Land- und Forst Brandenburg e.V., Landesjagdverband Brandenburg e.V.) verweist die LagJE Brandenburg auf den gemeinsamen Novellierungsvorschlag des Forum Natur Brandenburg e.V., der von allen betroffenen Landnutzerverbänden mitgetragen wird.

Im November 2022 hat der Deutsche Jagdrechtstag auf seiner Jagdrechtstagung festgehalten, dass von den in § 1 BJagdG niedergelegten Parametern landesrechtlich nicht abgewichen werden kann. Zu diesen Parametern gehören unter anderem die Hegeverpflichtung (Erhaltung der Arten), die Weidgerechtigkeit (Tierschutz) sowie der Bestand des Jagdrechts als selbstständiges Nutzungsrecht. Ein entsprechender Hinweis erging auch an den brandenburgischen Gesetzgeber.   

Ein erneuter Novellierungsentwurf steht zum aktuellen Zeitpunkt noch aus. Über die weiteren Entwicklungen rund um das Thema Brandenburgisches Jagdgesetz wird die LagJE Brandenburg fortlaufend berichten.

Zugleich wird die LagJE Brandenburg sämtliche Möglichkeiten ergreifen, um das bestehende Reviersystem zu erhalten und einen Fortbestand der brandenburgischen Jagdgenossenschaften zu sichern. Wenn und soweit hierfür möglicherweise auch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen erforderlich werden (z.B. Demonstrationen), wird hierzu rechtzeitig ein gesonderter Hinweis an Sie ergehen.

LagJE macht Schlagzeilen – Interview mit Jürgen Hammerschmidt

Die Wildbestände werden explodieren!“

Jäger in Brandenburg laufen Sturm gegen den Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes. Welche Auswirkungen auf die Landwirtschaft zu erwarten sind, wollten wir von Jürgen Hammerschmidt wissen. Er ist Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg (LagJE) und kennt sowohl die Jäger- als auch die landwirtschaftliche Praxis aus eigenem Tätigsein.

Der Vorstandsvorsitzende Der LagJE Brandenburg verdeutlicht die Auswirkungen des Brandenburgischen Jagdgesetzes, wenn es in der Form des zweiten Entwurfs erlassen werden würde.

Jürgen Hammerschmidt